Hier musst du deine Bienen anmelden

Bienenhaltung verpflichtet. Auf dieser Seite erfährst du alles darüber, wo und wann du deine Bienen offiziell anmelden musst.

Zudem erhältst du Informationen über die spezifischen Besonderheiten in den einzelnen Bundesländern.

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Wo und wann muss ich meine Bienen anmelden?

§1a Bienenseuchenverordnung „Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Die zuständige Behörde erfasst die angezeigten Bienenhaltungen unter Erteilung einer Registernummer und legt hierüber ein Register an. Die Registernummer ist zwölfstellig und wird aus der für die Gemeinde der Bienenhaltung vorgesehenen amtlichen Schlüsselnummer des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Gemeindeschlüsselverzeichnisses sowie einer vierstelligen Betriebsnummer gebildet."

Aus dieser Verordnung ergibt sich ganz klar, dass Bienenhaltung meldepfichtig ist. Im Falle eines Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut muss das zuständige Veterinäramt alle Bienenvölker kennen und die zuständigen Imker informieren.

Das Nicht-Melden ist eine Ordnungswidrigkeit und wird in der Regel mit einer Geldbuße im 3-4 stelligen Bereich geahndet.

Die Meldung muss schriftlich erfolgen, hat aber ansonsten keine besonderen Anforderungen an die Form. Es reicht ein Brief oder eine E-mail mit folgenden Angaben:

  • Name, Adresse und Kontaktdaten des Imkers
  • Standort der Bienen
    • Straße + Hausnummer oder
    • Gemarkung + Flurnummer oder
    • GPS Koordinaten
  • Anzahl der Bienenvölker
  • In Bayern: Landwirtschaftliche Betriebsnummer

Länderspezifische Besonderheiten

Bayern

Als Bienenhalter führst du einen Imkereibetrieb und benötigst hierfür in Bayern eine landwirtschaftliche Betriebsnummer. Diese erhältst du beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Sie wird über das entsprechende Antragsformular zugeteilt. Die Betriebsnummer ist Voraussetzung dafür, dass man vom Veterinäramt die Registernummer zugeteilt bekommen kann.

Falls zum Zeitpunkt der Aufnahme der Bienenhaltung noch keine Betriebsnummer ausgestellt wurde, melde die Bienenhaltung sicherheitshalber trotzdem beim Veterinäramt an, um nicht in die Gefahr einer Geldbuße zu laufen.

Die Kontaktdaten des Veterinäramts kannst du auf der Webseite des zuständigen Landratsamtes, Stadtverwaltung der bzw. Bezirksamtes fnden. Alternativ gibt es hier eine Liste aller Veterinärämter in Deutschland.

In welchen Bundesländern muss ich meine Bienen bei der Tierseuchenkasse melden?

In einigen Bundesländern ist zusätzlich zur Meldung beim Veterinäramt eine Meldung bei der Tierseuchenkasse notwendig. Teilweise ist dies mit einer jährlichen Gebühr verbunden.

In diesen Bundesländern zahlen die Tierseuchenkassen im Seuchenfall Entschädigungen für die betroffenen Tierhalter. In den anderen Bundesländern sind das meist die Länder selbst.

Die Entschädigung kann dabei bis zu 200€ pro Bienenvolk betragen (§16 TierGesG) - natürlich nur, wenn man ordnungsgemäß seine Völker gemeldet hat.

Folgende Bundesländer fordern eine Meldung der Bienen bei der zuständigen Tierseuchenkasse:

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