Welche Imker-Geräte werden in Bayern gefördert?
Du kannst dir die Anschaffungen von Geräten, insbesondere von Maschinen zur Honiggewinnung, fördern lassen.
Beuten aller Art, Smoker, Verbrauchsmaterialien, etc. sind hingegen nicht förderfähig.
Förderfähige Produkte:
- Honigschleudern
- Entdeckelungsgeräte
- Honigpressen und -zentrifugen
- Abfüll-, Klär- und Lagerbehälter aus Edelstahl
- Auftaugeräte
- Honigpumpen und Rührwerke
- Abfüllmaschinen
- Refraktometer
- Wachspresse, Dampfwachs- und Sonnenwachsschmelzer, Wachstöpfe
- Wachsverflüssiger
- Geräte zur Herstellung von Mittelwänden
- Hebevorrichtungen, die speziell für den Imkereibedarf entwickelt wurden
- Geräte zum Kippen von Beuten bzw. Beutenteilen
- Verdunster zur Applikation von Ameisensäure
- Etikettiermaschinen
- Weimarer Nadelstempel
- Erwerbsimker: Anhänger, Ladekräne, Stapler und digitale Bienenstockwaagen
Welche Voraussetzungen muss ich für die Förderung erfüllen?
Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit du in Bayern eine Förderung erhältst:
- Wohn- und Betriebssitz in Bayern
- Du erwirbst neue Geräte
- Du nutzt die geförderten Produkte in ersten 5 Jahren nach dem Kauf nur für Bienenhaltung
- Um die Geräte für Erwerbsimker gefördert zu bekommen, musst du für mind. 25 Völker Beitragszahlung an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau nachweisen.
Wie viel Förderung erhalten Imker in Bayern?
Bis zu 30% der Netto-Anschaffungskosten werden für förderfähige Geräte zurückerstattet. Bei großer Nachfrage kann die Förderquote auch unter 30% sinken.
Als Anfänger musst du mindestens 476€ Brutto-Anschaffungskosten (also inkl. MwSt) einreichen, um eine Förderung zu erhalten.
Voraussetzungen für die geringere Schwelle für Anfänger:
- Erstmaliger Beginn mit Imkerei
- Teilnahme an einem Anfängerkurs - entweder im ersten Halbjahr des Förderjahres oder in den 3 Jahren zuvor.
Alle anderen Imker müssen einen Förderantrag über mindestens 952€ Brutto-Anschaffungskosten einreichen.
Das maximal förderfähige Investitionsvolumen liegt bei 25.000€ pro Jahr. Bei Förderanträgen von über 5.000€ muss ein "Erhebungsbogen zur Wirtschaftlichkeitsberechnung" eingereicht werden.
Bis wann muss ich den Förderantrag einreichen?
Die Förderanträge für ein Kalenderjahr müssen bis spätestens 17. April bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) eingereicht werden.
Der Antragszeitraum beginnt im Oktober des Vorjahres.
Den anschließenden Zahlungsantrag musst du entsprechend bis zum 30. Juni einreichen.
👉🏻 Schritt-für-Schritt zu deiner Förderung 👈🏻
A) Gewünschte Produkte auswählen
- Suche dir, anhand untenstehender Einkaufsliste, die gewünschten Produkte aus.
- Der Brutto-Wert der Summe aller Produkte muss mindestens 952€ betragen.
- Für Anfänger gilt eine Mindestschwelle von 476€.
- Ob du die Voraussetzungen als "Anfänger" erfüllst, erfährst du in in diesem Abschnitt.
- Lege die Produkte in den Warenkorb.
- Drucke die Warenkorb-Ansicht aus bzw. speichere die Seite als PDF ab.
Wichtig: Zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestellen.
B) Förderantrag ausfüllen
- Lade dir hier das offizielle Antragsformular herunter.
- Fülle den Antrag aus.
Übertrage dabei die Produkte aus dem Warenkorb in die Tabelle "Geplante Investitionen".
Nettowert = Bruttowert / 1,19 - Drucke den Antrag aus und unterschreibe ihn.
C) Förderantrag einreichen
Achtung Frist: Der Förderantrag muss bis zum 17. April des jeweiligen Förderjahres eingereicht werden!
Variante 1) Per Post
Sende den Förderantrag, mitsamt aller benötigten Anlagen an folgende Adresse:
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk)
Porschestr. 5a
84030 Landshut
Variante 2) Per Email
- Scanne den unterschriebenen Antrag und alle benötigten Anlagen ein
- Dateiformat: PDF (gut lesbar, max. 300 dpi)
- Mehrseitige Dokumente in einer PDF-Datei
- Jedes Dokument als eigene PDF-Datei
- Schicke den Antrag mitsamt Anlagen per E-Mail an poststelle@fueak.bayern.de
Der Betreff der E-Mail muss folgende Informationen enthalten: - „Förderantrag investive Bienenförderung 2023"
- Vorname Nachname
- Betriebsnummer
D) Rückmeldung zum Förderantrag abwarten
Für Anträge mit einem Investitionsvolumen von unter 5.000€ musst du auf die Eingangsbestätigung der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten warten.
Diese solltest du, in der Regel, zeitnah erhalten. Du bekommst keinen gesonderten Zustimmungsbescheid.
Nur für Anträge von über 5.000€, musst du den Zustimmungsbescheid zum Förderantrag abwarten.
E) Geräte kaufen
Jetzt kannst du die förderfähigen Geräte kaufen. Es ist problemlos möglich noch weitere Produkte zu der Bestellung hinzufügen.
Wir senden dir für den Kauf eine quittierte Rechnung zu, die du für die Auszahlung der Förderung benötigst.
Achte beim Kauf darauf, dass der Rechnungsempfänger mit dem Namen des Antragsstellers übereinstimmt.
F) Auszahlung der Fördermittel beantragen
Achtung Frist: Der Zahlungsantrag muss bis zum 30. Juni des jeweiligen Förderjahres eingereicht werden!
- Lade dir hier den Zahlungsantrag herunter
- Fülle den Zahlungsantrag gemäß der Rechnung und dem Förderantrag aus
- Unterschreibe den Antrag
- Sende den Zahlungsantrag und die Rechnung per Post oder E-Mail (poststelle@fueak.bayern.de) an die FüAk
Die Fördermittel werden in der Regel Anfang Oktober ausgezahlt.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen rund um die Förderung findest du in diesem Merkblatt der FüAk und auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums.
Imkado kann nicht garantieren, dass die unten aufgeführten Produkte letztendlich für die Förderung bewilligt werden.
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