Wie kann ich Honig abfüllen?

In dieser Schritt-für-Schritt Anleitung lernst du, wie du deinen Honig aus den Lagerbehältern ins Glas abfüllst.

Zudem bekommst du eine Übersicht aller benötigten Hilfsmittel. Auch die rechtlichen Grundlagen zum Etikettieren von Honiggläsern haben wir für dich aufbereitet.

Los geht's...

Schritt 1) Vorbereitung

Honiggläser reinigen

Reinige die Gläser in der Spülmaschine bei mind. 60°C. Am besten ist es, wenn du das unmittelbar vor dem Abfüllen machst. Lasse anschließend die Honiggläser an der Luft trocknen. Beim Abtrocknen mit Tüchern könntest du potentiell wieder Keime einbringen.

Hinweis: Verwende keine alten Gurkengläser oder andere Gläser von Sauerkonserven. Der Essiggeruch bleibt in den Deckeln und geht auf den Honig über.

Honiggläser prüfen

Überprüfe jedes Glas auf Sauberkeit und Defekte.

Geräte bereitstellen

Stelle dir einen Abfüllkübel, eine leicht schräge Erhöhung und eine geeichte Waage bereit.

Die Erhöhung muss so hoch sein, dass Waage und Honigglas unter den Quetschhahn des Abfüllkübels passen. Jedoch sollte das Glas möglichst dicht unter dem Quetschhahn stehen, damit der Honig beim Fließen nicht zu viel Luft zieht.

Hinweis: Für Hobby-Imker ist die Anschaffung und der Betrieb einer geeichten Waage relativ aufwendig. Daher lohnt es sich eine geeichte Waage im Imkerverein bereitzustellen. Hier sollte dann darüber Buch geführt werden, wer, wann die Waage genutzt hat.

Die Eichung der Waage muss nach §34 Mess- und Eichverordnung alle 2 Jahre erneuert werden.
Die Übersicht aller Eichämter in Deutschland findest du hier.

Optimale Raumtemperatur einstellen

Heize den Raum möglichst auf 22-25°C auf. In jedem Fall sollte der Raum mind. 20°C haben, damit der Honig flüssig bleibt.

Arbeitskleidung anlegen

Lege saubere Arbeitskleidung und eine Kopfbedeckung an.

Schritt 2) Abfüllkübel befüllen

  1. Fülle den Honig aus dem Honigeimer in den Abfüllkübel um. Hierbei kann ein Eimerhalter hilfreich sein.
  2. Stelle den Abfüllkübel auf die Erhöhung

Schritt 3) In Honigglas abfüllen

  1. Stelle ein Honigglas auf die Waage
  2. Drücke TARA auf der Waage, um die Gewichtsanzeige auf null zu stellen
  3. Öffne den Quetschhahn und lasse den Honig in das Glas fließen
  4. Schließe kurz vor Erreichen der Zielmenge den Quetschhahn etwas
  5. Schließe bei Erreichen der Zielmenge den Quetschhahn vollständig. Fülle lieber ein paar Gramm zu viel, als zu wenig ein.
  6. Warte bis der Honigfaden abgerissen ist
  7. Nimm das Glas weg und stelle zügig das nächste Glas darunter
  8. Falls größere Luftblasen auf der Oberfläche im Glas entstehen, dann steche diese auf
  9. Verschließe den Deckel leicht

Schritt 4) Deckel nachziehen

Ziehe den Deckel am Folgetag nochmal fest nach.

Schritt 5) Etiketten aufbringen

  1. Wenn nötig, feuchte das Klebeetikett mit einem Schwammtuch an
  2. Bringe das Klebeetikett am Glas an
  3. Falls nötig, klebe die Versiegelungslasche mit einem Klebestift fest
  4. Schreibe das taggenaue Mindesthaltbarkeitsdatum auf das Etikett. Bei Honig geht man meist von einer Mindesthaltbarkeitsdauer von 2 Jahren ab Schleuderdatum aus.

Pflichtangaben auf dem Etikett (Deutschland)

Wenn du deinen Honig nicht nur selbst konsumierst, sondern verkaufst oder verschenkst, müssen die folgenden Angaben auf dem Etikett des Honigglases vorhanden sein.

Inhalt: Honig

  • (optional) botanische Sorte - es muss dann aber sichergestellt sein, dass die Angabe stimmt
  • (optional) Herkunftsart - Blütenhonig oder Honigtauhonig
  • (optional) Herstellungsart - Schleuderhonig, Presshonig, Tropfhonig , (Wabenhonig)
  • (optional) regionale Herkunft - Schwarzwaldhonig, Honig von der Ostseeküste

Gewicht

Für Honiggläser mit einer Füllmenge von 200 - 1000g gilt:
Das Gewicht muss in g mit einer Schrifthöhe von mind. 4mm angegeben werden

Erzeuger / Abfüller

Name und Adresse des Imkers

Ursprungsland

Kann auch mit der Inhaltsbezeichnung kombiniert werden - z.B. "Deutscher Honig"

Mindesthaltbarkeitsdatum

"Mindestens haltbar bis TT.MM.JJJJ"
Empfohlen ist eine Mindesthaltbarkeitsdauer von 2 Jahren ab Schleuderdatum.

(Losnummer)

Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum taggenau angegeben ist, gilt dieses als Losnummer.

(Weitere Kontaktdaten)

Aus Werbegründen kann es vorteilhaft sein eine Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Internetadresse anzugeben. Dies ist allerdings keine Pflichtangabe.

Verbotene Angaben

Es ist nicht erlaubt gesundheitsbezogene Werbung für den Honig zu machen (z.B. "Honig stärkt die Abwehrkräfte").

Siegellasche

Es ist nicht erforderlich, dass du eine Siegellasche verwendest. Es empfiehlt sich trotzdem diese als Versiegelung zu verwenden.

Etiketten selber drucken?

Wenn du deine Etiketten selber druckst, dann achte darauf keinen Tintenstrahldrucker zu verwenden. Die Druckfarbe verwischt ansonsten bei Feuchtigkeit.

Vermarktung im D.I.B Glas

Voraussetzung für die Vermarktung im Glas des Deutschen Imkerbundes (D.I.B):

  • Mitgliedschaft in einem Imkerverein der dem D.I.B angeschlossen ist
  • Teilnahme an einem vom D.I.B anerkannten Honigkurs mit Abschlusszertifikat
  • Einhaltung der Qualitätsrichtlinien des D.I.B

Relevante Verordnungen (Deutschland)

Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz legt allgemein fest, dass alle gewerbsmäßigen Marktteilnehmer, die Verpackungen (z.B. Honiggläser) in den Verkehr bringen, sich beim Zentralen Verpackungsregister kostenpflichtig registrieren müssen.

Die Grenze zur Gewerbsmäßigkeit orientiert sich dabei an der steuerlichen Bewertung und liegt somit bei 30 Völkern. Wenn du als Hobbyimker also nur bis zu 30 Völker führst, musst du dich nicht registrieren.

Ein Zitat der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hierzu:
"Ein Imker mit bis zu 30 Völkern betreibt Imkerei steuerlich grundsätzlich als Liebhaberei und damit als Hobby. Er muss einkommensteuerrechtlich keine Einnahmen versteuern, darf dann jedoch auch keine Verluste geltend machen. In diesem Fall erwartet die ZSVR keine Registrierung und Beteiligung an einem (dualen) System, sofern keine entgegengesetzte Einstufung durch das Finanzamt vorliegt."

Ausnahme: Hast du deine imkerliche Tätigkeit als Gewerbe angemeldet, dann giltst auch bei weniger als 30 Völkern, im Sinne des Verpackungsgesetzes, als gewerbsmäßiger Marktteilnehmer und musst dich registrieren.

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