Förderung für Imker in Brandenburg
Starte deine Imkerei in Brandenburg mit bis zu 1.000 Euro Zuschuss! Das Land Brandenburg unterstützt dich gezielt beim Einstieg in die Bienenhaltung. Mit diesem Förderprogramm sollst du bei der Anschaffung deiner Erstausstattung finanziell entlastet werden. Gleichzeitig stärkst du mit deinem Engagement die Bienenbestände und die biologische Vielfalt in der Region. Die Förderung ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet.
Inhaltsverzeichnis
Welche Imker-Geräte werden in Brandenburg gefördert?
Die Förderung zielt auf deine Erstausstattung ab. Du kannst Zuschüsse für den Kauf von bis zu drei Bienenvölkern und für spezifische Ausrüstung erhalten.
Eine vollständige und aktuelle Liste aller förderfähigen Geräte findest du ausschließlich in der offiziellen „Investitionsgüterliste“. Diese ist ein direkter Anhang zum Antragsformular, das du auf der Webseite des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) [https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/service/foerderung/neuimker/] herunterladen musst.
Wichtig: Prüfe diese Liste unbedingt, bevor du etwas kaufst. Nur dort aufgeführte Gegenstände sind zuschussfähig!
Stand 2.09.2025: Förderfähige Geräte und Ausrüstung
- Beuten inkl. Schutzanstrich
Die Anzahl ist auf 3 Beuten je Förderantrag begrenzt - Rähmchen, Mittelwände, Rähmchendraht, Ösen und Nägel
- Entdecklungsgeschirr, Entdecklungsgabel, Sieb(e), Honig-Eimer
- Abfülleimer
- Rührwerkzeug
- Trafo
- Abkehrbesen
- Stockmeisel oder Wabenheber
- Smoker
- Wassersprüher
- Königin-Abfangclip
- Zusetzkäfig
- Schwarmfangkiste
- Wabenbock
- Spanngurt(e)
- Wachsschmelzer
- Schutzbekleidung: Imkerjacke, Imkerhose oder Imkeranzug, Hut und Schleier, Imkerhandschuhe
- Refraktometer
- Verdunster für Schädlingsbekämpfungsmittel
- Honigschleuder
Die Anzahl ist auf eine Honigschleuder je Antrag begrenzt. Der maximal anrechnungsfähige Anschaffungswert beträgt 1.800 EUR (brutto) - Waage, geeicht
Die Anzahl ist auf eine Waage je Antrag begrenzt. Der maximal anrechnungsfähige Anschaffungswert beträgt 360 EUR (brutto) - Honigrührgerät
Die Anzahl ist auf ein Honigrührgerät je Antrag begrenzt. Der maximal anrechnungsfähige Anschaffungswert beträgt 1.800 EUR (brutto)
Was wird grundsätzlich nicht gefördert?
- Gebrauchte Geräte
- Kosten für Porto und Verpackung
- Preisnachlässe (Skonto)
- Umsatzsteuer (falls du vorsteuerabzugsberechtigt bist)
- Gegenstände, die nicht auf der offiziellen „Investitionsgüterliste“ stehen
Welche Voraussetzungen muss ich für die Förderung erfüllen?
Um die Förderung zu erhalten, musst du folgende Kriterien erfüllen:
- Dein Wohnsitz ist im Land Brandenburg und auch deine Bienen hältst du hier.
- Du bist Neuimker: Das bedeutet, du hast vor der Antragstellung noch keine Bienen gehalten oder erst innerhalb der letzten 12 Monate damit begonnen.
- Du hast einen Anfängerkurs erfolgreich abgeschlossen. Der Kurs muss Theorie und Praxis umfassen, darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen und der Anbieter muss vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) [https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/service/foerderung/landwirtschaft/foerderung-von-neuimkern/] anerkannt sein.
- Deine Bienenhaltung ist offiziell gemeldet beim für dich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.
- Du hast in den letzten sechs Jahren keine ähnliche Förderung aus einem Programm des MLUK erhalten.
- Du betreibst die Imkerei nicht gewerblich im Sinne der Alterssicherung für Landwirte (ALG). Das Programm richtet sich an Hobby- und Nebenerwerbsimker.
Wie viel Förderung erhalten Imker in Brandenburg?
Die Förderung ist ein Zuschuss, der sich prozentual an deinen Ausgaben orientiert.
- Förderquote: 40 % deiner Netto-Anschaffungskosten werden erstattet (max. 1.000€ Förderung = 2.500€ (netto) förderfähige Investition)
- Maximale Fördersumme: Du kannst maximal 1.000 € erhalten.
- Mindestzuwendung (Bagatellgrenze): Dein Zuschuss muss mindestens 500 € betragen, ansonsten kann er nicht ausgezahlt werden.
- Mindestinvestition: Um die Mindestzuwendung zu erreichen, musst du also mindestens 1.250 € (netto) investieren.
Bis wann muss ich den Förderantrag einreichen?
Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Es ist entscheidend, dass du dich regelmäßig auf der offiziellen Webseite des LELF [https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/service/foerderung/neuimker/] informierst.
Wichtiger Hinweis: Prüfe immer die offiziellen und aktuellen Angaben der Behörden!
👉🏻 Schritt-für-Schritt zu deiner Förderung 👈🏻
Halte dich genau an diese Reihenfolge, um sicherzustellen, dass dein Antrag erfolgreich ist.
Schritt 1: Vorbereitung
Bevor du den Antrag stellst, musst du alle Voraussetzungen erfüllen. Das heißt: Schließe den anerkannten Anfängerkurs ab und melde deine Bienenhaltung beim Veterinäramt an. Halte die Nachweise dafür bereit.
Schritt 2: Antrag stellen (vor dem Kauf!)
Der wichtigste Grundsatz lautet: Erst beantragen, dann kaufen! Alle Anschaffungen, die du vor dem offiziellen Antragsdatum tätigst, sind nicht förderfähig. Lade das offizielle Antragsformular von der LELF-Webseite herunter und reiche es schriftlich in Potsdam ein.
Tipp: Du kannst einen „vorzeitigen Vorhabenbeginn“ beantragen. Damit darfst du schon vor der endgültigen Genehmigung einkaufen. Aber Achtung: Dies ist keine Garantie für eine Förderung! Du trägst das volle finanzielle Risiko, falls dein Antrag später abgelehnt wird.
Schritt 3: Auszahlung beantragen
Nachdem du deine Geräte und Bienenvölker gekauft hast, musst du die Auszahlung des Zuschusses beantragen. Nutze hierfür die separaten Formulare („Auszahlungsantrag“), die du ebenfalls online findest. Reiche zusammen mit diesem Antrag alle Rechnungen (Netto-Beträge) ein.
Weiterführende Informationen
Alle Formulare, die aktuelle Richtlinie und Ansprechpartner findest du auf den offiziellen Seiten:
- Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF):
- Webseite: LELF Brandenburg [https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/service/foerderung/neuimker/]
- Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK):
- Webseite: MLUK Brandenburg [https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/service/foerderung/landwirtschaft/foerderung-von-neuimkern/]
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Haftungsausschluss
Diese Informationen wurden sorgfältig auf Basis der zum Recherchezeitpunkt verfügbaren Daten zusammengestellt. Da sich Förderrichtlinien, Fristen und Bedingungen jederzeit ändern können, sind alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Informationen auf den offiziellen Webseiten des MLUK und des LELF. Bitte prüfe dort die aktuellen Richtlinien, bevor du handelst.