Mischung aus Honig und Himbeeren

Honig mit Früchten: Die wichtigsten Regeln für Herstellung & Verkauf

Honig mit Früchten: Die wichtigsten Regeln für Herstellung & Verkauf

Möchtest du deinen Honig mit leckeren Früchten veredeln? Damit kannst du neue Kunden gewinnen und höhere Preise erzielen. Doch Vorsicht: Sobald du Früchte hinzufügst, ist es rechtlich kein Honig mehr.

Die Kennzeichnung wird komplett anders und deutlich komplizierter. Viele Imker machen hier teure Fehler bei der Etikettierung. Lies weiter, um zu erfahren, wie du deine Honig-Frucht-Kreationen rechtssicher herstellst und erfolgreich verkaufst.

Inhaltsverzeichnis

Die rechtlichen Grundlagen: Warum dein Produkt kein Honig mehr ist

Hier erfährst du, warum sich alles ändert, sobald du Früchte zu deinem Honig hinzufügst.

Die deutsche Honigverordnung ist sehr streng. Sie sagt klipp und klar: "Honig dürfen keine anderen Stoffe als Honig zugefügt werden". Das bedeutet: Fügst du auch nur eine Himbeere hinzu, ist dein Produkt rechtlich kein Honig mehr.

Stattdessen wird es zu einem "zusammengesetzten Lebensmittel". Das klingt kompliziert, ist aber nur ein Fachbegriff für Produkte aus mehreren Zutaten. Damit gelten andere Gesetze für dich - vor allem die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Du wirst vom einfachen Honigproduzenten zum Lebensmittelverarbeiter. Das bringt mehr Verantwortung mit sich. Du musst auf Hygiene achten, Risiken kontrollieren und komplizierte Etiketten erstellen. Auch bei der Behörde musst du dich als Lebensmittelunternehmer anmelden.

Die richtige Bezeichnung: So nennst du dein Produkt korrekt

Der Name deines Produkts entscheidet über Erfolg oder Ärger mit den Behörden.

Viele Imker machen hier den größten Fehler. Sie nennen ihr Produkt "Himbeerhonig" oder "Honig mit Früchten". Das ist verboten! Diese Namen erwecken den falschen Eindruck, es wäre eine besondere Honigsorte.

Erlaubt sind nur beschreibende Namen, die klar sagen, was drin ist. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit empfiehlt Namen wie "Zubereitung aus Honig und Himbeeren" oder "Brotaufstrich aus Honig und Erdbeeren". Diese Namen sind zwar länger, aber rechtlich sicher.

Wichtig für D.I.B.-Mitglieder: Du darfst niemals das Imker-Honigglas verwenden! Das ist nur für reinen Honig erlaubt. Du brauchst neutrale Gläser ohne Aufdruck.

Hast du schon einen passenden Namen für dein Produkt gefunden?

Etikettierung nach EU-Recht: Diese Angaben sind Pflicht

Jetzt wird es konkret: Diese Angaben müssen auf jedes Etikett.

Das Zutatenverzeichnis ist das Herzstück deines Etiketts. Es muss mit "Zutaten:" beginnen. Dann listest du alle Zutaten nach ihrem Gewicht auf - das Schwerste zuerst. Beispiel: "Zutaten: Honig (96%), gefriergetrocknete Himbeeren (4%)".

Die Prozentangaben sind Pflicht! Das nennt sich QUID-Regel. Immer wenn eine Zutat im Namen steht oder auf dem Etikett abgebildet ist, musst du den genauen Anteil angeben.

Weitere Pflichtangaben sind: Mindesthaltbarkeitsdatum, Füllmenge, dein Name und deine Adresse. Wenn Allergene wie Nüsse enthalten sind, musst du sie fett oder unterstrichen hervorheben.

Achte auch auf die Schriftgröße: Bei 250g-Gläsern müssen die Zahlen der Füllmenge mindestens 4mm hoch sein. Der Name des Produkts und die Füllmenge müssen auf einen Blick sichtbar sein.

Nährwertangaben: Wann du sie brauchst und wann nicht

Hier erfährst du, wann du die teure Nährwerttabelle umgehen kannst.

Normalerweise brauchst du eine Nährwerttabelle mit Kalorien, Fett, Zucker und so weiter. Das kostet oft mehrere hundert Euro pro Produkt. Aber es gibt eine wichtige Ausnahme für kleine Betriebe.

Du brauchst keine Nährwerttabelle, wenn du direkt verkaufst - ab Hof oder auf dem Markt. Auch kleine Läden in der Nähe (bis etwa 100 km) sind erlaubt. Das Verbraucherzentrale-Papier zu Nährwertangaben erklärt die Details.

Achtung: Sobald du mit Gesundheit wirbst ("reich an Vitaminen"), brauchst du trotzdem eine Nährwerttabelle. Verzichte lieber auf solche Aussagen.

Planst du, später an große Supermarktketten zu verkaufen? Dann kalkuliere die Kosten für Nährwertanalysen schon jetzt mit ein.

Passt die Ausnahme zu deinem Verkaufsmodell?

Herstellung in der Praxis: Zutaten und Rezepte

Jetzt geht's ans Eingemachte: So stellst du deine Honig-Frucht-Kreationen her.

Als Basis brauchst du einen feincremigen Honig. Seine feste Struktur hält die Fruchtteile in der Schwebe. Flüssiger Honig funktioniert nicht - die Früchte sinken ab oder schwimmen oben.

Für die Früchte verwendest du am besten gefriergetrocknetes Pulver oder Stücke. Frische Früchte gehen gar nicht - sie enthalten zu viel Wasser und dein Honig würde gären. Gefriergetrocknete Früchte behalten ihr Aroma und ihre Farbe, haben aber fast kein Wasser mehr.

Bewährte Mischungsverhältnisse: 3-5% Fruchtanteil bei Himbeeren oder Erdbeeren, bis zu 25% bei Nüssen wie Haselnüssen. Experimentiere mit kleinen Mengen, bis du den perfekten Geschmack findest.

Rühre die Zutaten schonend unter 30°C ein. Hitze zerstört wertvolle Enzyme im Honig. Die Frostx-Anleitung zu gefriergetrockneten Früchten gibt weitere praktische Tipps.

Welche Geschmacksrichtung willst du zuerst ausprobieren?

Qualitätssicherung: Risiken vermeiden

Diese Fehler können dein Produkt ruinieren - so vermeidest du sie.

Das größte Risiko ist Gärung. Auch trockene Zutaten können den Wassergehalt gefährlich erhöhen. Verwende deshalb nur gefriergetrocknete Produkte mit minimalem Wassergehalt. Arbeite sauber und vermeide jede Verunreinigung.

Entmischung ist das zweite Problem. Bei warmer Lagerung können sich die Schichten trennen - oben wird es flüssig und gärt leicht. Verwende stabilen Cremehonig als Basis und lagere das fertige Produkt kühl bei 10-15°C.

Setze ein realistisches Mindesthaltbarkeitsdatum. Während reiner Honig jahrelang hält, sind deine Mischungen empfindlicher. 12-18 Monate sind ein guter Richtwert. Bewahre von jeder Charge eine Probe auf, um die Qualität zu überwachen.

Dokumentiere alles: Rezepte, Herstellungsdatum, Chargennummern. Das hilft dir bei Problemen und zeigt den Behörden deine Professionalität.

Bist du bereit für eine saubere, kontrollierte Produktion?

Checkliste für den rechtssicheren Verkauf

Mit dieser Checkliste vergisst du nichts Wichtiges.

Produktentwicklung: Feincremigen Honig als Basis wählen, nur gefriergetrocknete Zutaten verwenden, Rezepte bei kleinen Mengen testen.

Rechtliche Bezeichnung: Beschreibende Namen wie "Zubereitung aus Honig und..." verwenden, niemals "Fruchthonig" oder ähnliches, das D.I.B.-Glas ist tabu.

Etikettierung: Vollständiges Zutatenverzeichnis mit Prozentangaben, alle Allergene hervorheben, Mindesthaltbarkeitsdatum und Füllmenge korrekt angeben, Name und Adresse nicht vergessen.

Produktion: Unter 40°C arbeiten, peinlich auf Hygiene achten, fertige Produkte kühl und dunkel lagern, jede Charge dokumentieren.

Die Kennzeichnungsrichtlinien des Bayerischen Landesamts geben dir zusätzliche Sicherheit bei der Umsetzung.

Honig-Frucht-Zubereitungen sind eine tolle Möglichkeit, dein Sortiment zu erweitern. Mit der richtigen Vorbereitung und sauberer Arbeit schaffst du einzigartige Produkte, die deine Kunden begeistern werden. Starte klein, lerne dazu und wachse mit der Erfahrung. Deine Bienen liefern die Basis - du machst daraus etwas Besonderes!

Rechtlicher Hinweis (Disclaimer)
Die Informationen in diesem Artikel dienen nur deiner unverbindlichen Orientierung. Sie sind keine rechtliche, steuerliche oder lebensmittelrechtliche Beratung und ersetzen nicht die persönliche Beratung durch Fachleute (z. B. Steuer- oder Rechtsberater, Hauptzollamt, Lebensmittelüberwachung). Obwohl alles sorgfältig recherchiert wurde, übernehmen wir keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit. Gesetze und Vorschriften können sich ändern – prüfe daher alle rechtlichen Anforderungen selbst oder lass sie prüfen, bevor du Honiglikör herstellst oder verkaufst. Eine Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der Inhalte entstehen, ist ausgeschlossen.